Recht auf Leben und Freiheit
Zur Begründung von Rechten
Was heißt, ein Recht haben? Ein Recht haben heißt, mit einem anderen in einem Verhältnis zu stehen, das diesen auffordert, sein Verhalten und Handeln mir gegenüber zu rechtfertigen und dies dann, wenn dieses Verhalten und Handeln auf mich gerichtet ist, direkt oder indirekt. Moralisch relevant wird dieses Verhalten und Handeln, wenn es meine Freiheiten begrenzt. Ein ethisch zulässiges Verhalten und Handeln ist folglich jenes, das die Freiheiten des anderen (menschlichen oder nichtmenschlichen Individuums oder Gruppe) nicht willkürlich und ungerechtfertigt begrenzt. Ein ethisch wünschenswertes Verhalten und Handeln ist jenes, das die Freiheit eines anderen vermehrt, ohne die eines Dritten zu verringern. Dies heißt jedoch nicht, dass es nicht ethisch geboten sein kann, also im Sinne eines altruistischen Verhaltens, die Rechte eines Dritten zu begrenzen, um die eines anderen zu wahren. Diese Begrenzung darf sich aber nur gegen erworbene Rechte (Privatrecht, öffentliches Recht) richten, nicht gegen die nicht spezifischen Grundrechte wie das Recht auf Leben.
Die Bestimmung der Freiheit als wichtigste Einheit bei allen moralischen Begründungen scheint mir aus folgendem Grund von besonderer Bedeutung: Wer kennt nicht folgende Angriffe von GegnerInnen der Tierrechte:• Woher weiß man denn, dass Tiere dieses wollen, jenes aber ablehnen?
• Woher weiß man denn, dass Tiere Rechte haben wollen?
• Woher weiß man denn, dass Tiere in Freiheit leben wollen?Ich könnte argumentieren, dass ich dies weiß, weil ich ein empathisches Wesen bin, das nicht nur verbal mit anderen kommuniziert, sondern auch nonverbale Mitteilungen des anderen verstehen kann. Auf Einwände, ich könnte diese Mitteilungen des tierlichen Anderen falsch deuten, weil ich mich zu sehr an menschlichen Interessen anlehnen würde, könnte ich entgegnen, dass es Gemeinsamkeiten zwischen Menschen und anderen tierlichen Individuen gibt, die dieses Verständnis ermöglichen und das tierliche Individuum seinerseits bei einer Fehldeutung auf diese ja mir gegenüber reagiert. Aber wie begegne ich jemanden, der behauptet, das tierliche Gegenüber gar nicht verstehen zu können und nichts empfinden zu können?
Recht auf Leben und Freiheit
Ich könnte auch argumentieren, dass jedes Individuum ein psychisches System ist, das sich sinnhaft verhält. Dabei handelt das Individuum einmal nach Mustern, die nur für das jeweilige Individuum sinnhaft sind und uns als seine Umwelt verschlossen bleiben. Es handelt zudem nach Mustern, die für eine Gruppe von anderen sinnhaft sind und mit denen sich das Individuum aus diesem Grund zu dieser Gruppe verbinden lässt. Und es gibt einen verallgemeinerbaren Sinn für alle bewusstseinsbegabten Lebewesen. So ist es für alle Lebewesen sinnvoll, Gefahren gegen das Leben und gegen die Freiheit abzuwenden. Dieses ist unabhängig davon, ob das jeweilige Individuum diesen Sinn rational versteht oder nach außen hin äußert oder will. Betrachten wir nur einmal menschliche Individuen: Nicht alle haben ein Konzept von Freiheit oder Leben, nicht alle können ihr Recht auf Leben und Freiheit rational begründen, nicht alle wollen leben. Aber haben sie deswegen kein Recht darauf? Mitnichten. Der Vergleich mit uns Menschen ist hier bei der Argumentation nicht nur nicht unzulässig, sondern in hohem Maße notwendig, um Widersprüche in der Argumentation für oder gegen Tierrechte aufzudecken.Denjenigen, die verneinen, dass nichtmenschliche Tiere Leben und Freiheit als ein besonders wichtiges Gut erachten und jenen, die verneinen, dass es Sinn für jedes Individuum macht, zu leben und frei zu sein, sei jenes vorgebracht:
Wenn zum Beispiel eine Fliege in einem Glas gefangen gehalten wird und sie aus dem Glas herausfliegt, sobald ich das Glas umdrehe, muss selbst jener, der verneint, dass die Fliege der Gefangenschaft entkommen wollte – also den Zustand A als Gefangenschaft empfand –, zugeben, dass sie offensichtlich aus dem Glas geflogen ist, anstatt in diesem zu verweilen. Das Tier hat folglich die ursprüngliche Situation A verlassen und eine neue B aufgesucht. Es hatte eine Präferenz für die Umwelt A gegenüber der Umwelt B. Aus welchen Motiven heraus auch immer, ist dann unerheblich. Ein moralisch richtiges Verhalten gegenüber einem tierlichen Individuum ist dann jenes, welches nicht willkürlich verhindert, dass es eine Situation A verlässt und eine Situation B aufsucht, es sei denn, die Situation B würde Gefahren für das tierliche Individuum beinhalten, vor denen man es schützen möchte und sollte. Nicht die politische Wahlfreiheit aber die Wahlfreiheit von Umwelten ist somit ein Grundrecht eines jeden tierlichen Individuums. Wer diese Wahlfreiheit vorsätzlich und wissentlich einschränkt, muss Rechtfertigungsgründe liefern.Melanie Bujok
Auszug aus dem Vortrag zum Kongress des VEBU: Tierrechte und die vegetarische Bewegung - gemeinsane gesellschaftliche Nische oder politisch wahrgenommene Zukunftsperspektive?" (Kassel, 15.-17.11.2002)Der komplette Vortrag ist nachzulesen unter:

