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Das Verhältnis der Menschen zu anderen Tieren vor dem Gesetz in unserer
Gesellschaft wird in erster Linie durch das Eigentumsrecht bestimmt:
nicht-menschliche Tiere sind das Eigentum ihrer menschlichen Besitzer. Praktisch
jeder Interessenskonflikt zwischen Menschen und nicht-menschlichen Tieren ist
also der Interessenskonflikt zwischen Besitzer und ihrem Eigentum. Vor dem
Gesetz entspricht so ein Interessenskonflikt dem zwischen Besitzer und jeglichem
anderen Eigentum, wie z.B. einer Lampe. Die Konzeptualisierung dieses
Interessenskonflikts als Eigentumskonflikt bestimmt natürlich im Vorhinein,
wessen Interessen das Gesetz wahren wird. Tierrechte sind die Forderung nach
Auflösung dieses Eigentumsverhältnisses, die jeglicher gerechten Abwägung
solcher Interessenskonflikte vorangehen muss.
Das Rechtssystem in unserer
Gesellschaft basiert wesentlich auf dem Begriff des Eigentums und auf der hohen
Bewertung, die Privateigentum zugesprochen wird. Der beliebige Umgang mit
Privateigentum gilt als Ausdruck der persönlichen Freiheit und jegliche
Einschränkung dieses Umgangs durch den Staat gilt als verdächtig und wird nur
dann zugelassen, wenn sie aus wirtschaftlichen Gründen als gerechtfertigt
erscheint.
Nicht-menschliche Tiere haben in unserer Gesellschaft den
Status von Eigentum. Sowohl Nutztiere als auch Pelztiere, Haustiere,
Versuchstiere, Zirkustiere, Rennpferde, Zootiere, ja sogar Wildtiere haben
sogenannte Besitzer, als deren Eigentum sie gelten. Für die Wildtiere sind das
z.B. dem Jagdgesetz nach die Jagdpächter des jeweiligen Jagdreviers, das sie
bewohnen. So darf ein Wanderer selbst ein gefundenes, abgeworfenes Hirschgeweih
nicht mit nach Hause nehmen, weil das Geweih als Teil des Hirschs Eigentum der
Jagdpächter ist.
Der Tierschutzgedanke fordert, dass bei
Interessenskonflikten zwischen Menschen und nicht-menschlichen Tieren die
Interessen der Betroffenen abgewogen und den nicht-menschlichen Tieren dann
keine „unnötigen“ Leiden aufgebürdet werden sollten. Das Problem dabei ist, dass
beim Abwägen der Interessen von Menschen und nicht-menschlichen Tieren zwei in
unserer Gesellschaft völlig unterschiedliche normative Größen verglichen
werden.
Menschen gelten vor dem Gesetz zumindest formal als Wesen, deren
Interessen durch Rechte geschützt sind. Soweit das Gesetz nicht-menschlichen
Tieren Interessen zubilligt, sind diese niemals – auch formal nicht – durch
Rechte geschützt und können immer durch Vorteile für Menschen aufgewogen und
geopfert werden. Dieser Unterschied wird dadurch potenziert, dass
Eigentumsrechte involviert sind, weil nicht-menschliche Tiere dem Gesetz nach
eine Form von Eigentum sind. Menschen haben nach dem Gesetz das Recht
nicht-menschliche Tiere zu kaufen oder zu verkaufen, zu essen oder zu töten, als
Wertanlage oder als Bürgschaft zu benutzen, ihre Nachkommen als Eigentum zu
übernehmen, ihre Produktivität voll auszunutzen und andere davon abzuhalten in
den Umgang mit ihnen einzugreifen.
Eigentumsrechte sind explizit
verfassungsmäßig geschützt und werden in der Rechtstheorie oft als „natürliches
Recht“ bezeichnet. Dieses Recht baut nicht auf irgendeiner Form der Zustimmung
des Staates oder anderer auf und kann auch von der Gesellschaft nicht einfach
abgesprochen werden. Der Eigentumsaspekt von nicht-menschlichen Tieren ist
praktisch immer ein wesentlicher Teil des Interessenskonflikts zwischen ihnen
und ihren menschlichen Besitzer, weil selbst wenn das Eigentumsverhältnis nicht
explizit thematisiert ist, basiert der Konflikt darauf, dass ein Besitzer mit
ihrem/seinem Eigentum freien Umgang fordert. Vom Standpunkt des Gesetzes
entspricht dieser Interessenskonflikt dem zwischen einer Person und ihrer Lampe.
Es ist offensichtlich wem bei diesem Konflikt Vorrang gegeben wird.
Als
Eigentum von Menschen sind nicht-menschliche Tiere nur Mittel für menschliche
Zwecke, also Objekte. Sie haben keinen Wert für sich selbst, sondern nur für
ihre Besitzer. Weil ihnen die Gesellschaft keinerlei immanenten Wert gibt, sie
also nicht als Subjekte sieht, werden Tierschutzmaßnahmen nur in dem Ausmaß
gebilligt, in dem sie die effiziente Eigentumsnutzung nicht gefährden. Jedes
Interesse eines nicht-menschlichen Tiers, auch wenn es von Tierschutzgesetzen
erfasst und geschützt wird, kann durch Vorteile für Menschen übergangen werden,
und die Besitzer dieser nicht-menschlichen Tiere können, selbst den
Tierschutzgesetzen nach, bestimmen welche Vorteile ausreichen. Z.B. verbietet
das Tierversuchsgesetz „unnötige Leiden“ für die nicht-menschlichen Tiere in
Tierversuchen, aber was „unnötig“ ist bestimmen die Tierexperimentatoren selbst.
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Viele Tierschutzgesetze verbieten diese und jene Behandlung
nicht-menschlicher Tiere, aber bei waidgerechter Jagd darf das alles nach
Belieben übertreten werden. Und was waidgerecht ist bestimmen die Jäger
selbst.
Bei der Tierschutzgesetzgebung steht also der wirtschaftliche
Druck Privateigentum maximal zu nutzen – und damit auch nicht-menschliche Tiere
– den Kosten der Regulation des Umgangs mit Privateigentum entgegen. Deshalb
wird „unnötiges Leiden“ der nicht-menschlichen Tiere gesetzlich immer so
interpretiert werden, dass das Leiden als unnötig gilt, das keine legitimen
(also gesellschaftlich akzeptierten) Gründe hat. Solange nicht-menschliche Tiere
Eigentumsstatus haben, werden so praktisch alle auch noch so brutalen Nutzungen
nicht-menschlicher Tiere erlaubt sein, und sind auch tatsächlich erlaubt. Wenn
eine Art von Nutzung gewisser nicht-menschlicher Tiere Leiden mit sich bringt,
und dieses Leiden die Nutzung erleichtert und damit mehr zum Bruttosozialprodukt
beiträgt, dann wird dieses Leiden immer als „nötig“ angesehen und damit erlaubt
werden, was auch immer für Tierschutzgesetze in Kraft sind, und wie
schwerwiegend auch immer dieses Leiden für das einzelne Individuum
ist.
Wenn allerdings die Misshandlung eines nicht-menschlichen Tiers
keinen wirtschaftlichen Vorteil bringt (wie z.B. im Fall eines Bauers, der seine
Kühe verhungern lässt), oder wenn die Motivation der Misshandlung einen in der
Gesellschaft geächteten Wert hat (wie z.B. das Wetten oder die Lust an den
Schmerzen anderer, wie beim organisierten Hahnenkampf), dann können
Tierschutzgesetze greifen und diese Misshandlungen verbieten. Diese Anwendung
steckt allerdings die Grenzen des klassischen Tierschutzes, der das
Eigentumsrecht über nicht-menschliche Tiere nicht in Frage stellt, ab.
In
seinem Buch „The case for animal rights“, London: Routledge, 1983, argumentiert
Tom Regan, dass es moralisch falsch ist, nicht-menschliche Tiere als Mittel für
eigene Zwecke, also als Objekte, zu betrachten und ihnen keinen eigenen,
immanenten Wert an sich selbst zuzugestehen, sie also als Subjekte zu sehen.
Nicht-menschliche Tiere haben deswegen einen immanenten Wert argumentiert Regan,
weil sowohl ein wissenschaftlicher Zugang, wie die persönliche Erfahrung und der
allgemeine Sprachgebrauch darauf hindeuten, dass sie ein Bewusstsein und ein
komplexes mentales Leben haben. Zumindest einige nicht-menschliche Tiere wie
z.B. die Säugetiere und Vögel sind zur Wahrnehmung, zur Erinnerung, zu Wünschen,
zu Vorstellungen, zu Selbstbewusstsein, zu intentionalem Handeln, zu einem Sinn
von Zukunft, zu Gefühlen und zu Leiden fähig. Menschliche und nicht-menschliche
Tiere haben den gleichen immanenten Wert, weil sie in den wesentlichen Dingen
gleich sind: sie sind ein sogenanntes „Subjekt eines Lebens“ (subject of a
life), eines Lebens nämlich, das ihnen selbst viel bedeutet, unabhängig wie
wertvoll oder nützlich es für andere ist.
Tierrechte sind die Forderung,
den immanenten Wert aller Subjekte eines Lebens anzuerkennen. Das schließt aus,
dass ein Subjekt eines Lebens nur als Mittel zum Zweck, also als Objekt, von
anderen genutzt wird. Mit anderen Worten, alle Subjekte eines Lebens, und damit
die meisten nicht-menschlichen Tiere, können also nicht als Eigentum von
irgendwem betrachtet und besessen werden. Im Gegensatz zum Tierschutz beinhalten
Tierrechte also die Forderung, dass das Eigentumsrecht gegenüber
nicht-menschlichen Tieren aufgebrochen und abgeschafft wird.
Regan
folgert unmittelbar aus diesen Überlegungen, dass alle Formen der Tierausbeutung
und –nutzung in unserer Gesellschaft moralisch nicht zu rechtfertigen sind und
damit sofort beendet gehören. Er fordert die Abschaffung von Tierversuchen und
von Tierhaltung und –nutzung für Kleidung, Nahrung und Unterhaltung, sowie alle
anderen Praktiken.
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