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Eigentumsrecht
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Tiere und das Eigentumsrecht

Das Verhältnis der Menschen zu anderen Tieren vor dem Gesetz in unserer Gesellschaft wird in erster Linie durch das Eigentumsrecht bestimmt: nicht-menschliche Tiere sind das Eigentum ihrer menschlichen Besitzer. Praktisch jeder Interessenskonflikt zwischen Menschen und nicht-menschlichen Tieren ist also der Interessenskonflikt zwischen Besitzer und ihrem Eigentum. Vor dem Gesetz entspricht so ein Interessenskonflikt dem zwischen Besitzer und jeglichem anderen Eigentum, wie z.B. einer Lampe. Die Konzeptualisierung dieses Interessenskonflikts als Eigentumskonflikt bestimmt natürlich im Vorhinein, wessen Interessen das Gesetz wahren wird. Tierrechte sind die Forderung nach Auflösung dieses Eigentumsverhältnisses, die jeglicher gerechten Abwägung solcher Interessenskonflikte vorangehen muss.

Das Rechtssystem in unserer Gesellschaft basiert wesentlich auf dem Begriff des Eigentums und auf der hohen Bewertung, die Privateigentum zugesprochen wird. Der beliebige Umgang mit Privateigentum gilt als Ausdruck der persönlichen Freiheit und jegliche Einschränkung dieses Umgangs durch den Staat gilt als verdächtig und wird nur dann zugelassen, wenn sie aus wirtschaftlichen Gründen als gerechtfertigt erscheint.

Nicht-menschliche Tiere haben in unserer Gesellschaft den Status von Eigentum. Sowohl Nutztiere als auch Pelztiere, Haustiere, Versuchstiere, Zirkustiere, Rennpferde, Zootiere, ja sogar Wildtiere haben sogenannte Besitzer, als deren Eigentum sie gelten. Für die Wildtiere sind das z.B. dem Jagdgesetz nach die Jagdpächter des jeweiligen Jagdreviers, das sie bewohnen. So darf ein Wanderer selbst ein gefundenes, abgeworfenes Hirschgeweih nicht mit nach Hause nehmen, weil das Geweih als Teil des Hirschs Eigentum der Jagdpächter ist.

Der Tierschutzgedanke fordert, dass bei Interessenskonflikten zwischen Menschen und nicht-menschlichen Tieren die Interessen der Betroffenen abgewogen und den nicht-menschlichen Tieren dann keine „unnötigen“ Leiden aufgebürdet werden sollten. Das Problem dabei ist, dass beim Abwägen der Interessen von Menschen und nicht-menschlichen Tieren zwei in unserer Gesellschaft völlig unterschiedliche normative Größen verglichen werden.

Menschen gelten vor dem Gesetz zumindest formal als Wesen, deren Interessen durch Rechte geschützt sind. Soweit das Gesetz nicht-menschlichen Tieren Interessen zubilligt, sind diese niemals – auch formal nicht – durch Rechte geschützt und können immer durch Vorteile für Menschen aufgewogen und geopfert werden. Dieser Unterschied wird dadurch potenziert, dass Eigentumsrechte involviert sind, weil nicht-menschliche Tiere dem Gesetz nach eine Form von Eigentum sind. Menschen haben nach dem Gesetz das Recht nicht-menschliche Tiere zu kaufen oder zu verkaufen, zu essen oder zu töten, als Wertanlage oder als Bürgschaft zu benutzen, ihre Nachkommen als Eigentum zu übernehmen, ihre Produktivität voll auszunutzen und andere davon abzuhalten in den Umgang mit ihnen einzugreifen.

Eigentumsrechte sind explizit verfassungsmäßig geschützt und werden in der Rechtstheorie oft als „natürliches Recht“ bezeichnet. Dieses Recht baut nicht auf irgendeiner Form der Zustimmung des Staates oder anderer auf und kann auch von der Gesellschaft nicht einfach abgesprochen werden. Der Eigentumsaspekt von nicht-menschlichen Tieren ist praktisch immer ein wesentlicher Teil des Interessenskonflikts zwischen ihnen und ihren menschlichen Besitzer, weil selbst wenn das Eigentumsverhältnis nicht explizit thematisiert ist, basiert der Konflikt darauf, dass ein Besitzer mit ihrem/seinem Eigentum freien Umgang fordert. Vom Standpunkt des Gesetzes entspricht dieser Interessenskonflikt dem zwischen einer Person und ihrer Lampe. Es ist offensichtlich wem bei diesem Konflikt Vorrang gegeben wird.

Als Eigentum von Menschen sind nicht-menschliche Tiere nur Mittel für menschliche Zwecke, also Objekte. Sie haben keinen Wert für sich selbst, sondern nur für ihre Besitzer. Weil ihnen die Gesellschaft keinerlei immanenten Wert gibt, sie also nicht als Subjekte sieht, werden Tierschutzmaßnahmen nur in dem Ausmaß gebilligt, in dem sie die effiziente Eigentumsnutzung nicht gefährden. Jedes Interesse eines nicht-menschlichen Tiers, auch wenn es von Tierschutzgesetzen erfasst und geschützt wird, kann durch Vorteile für Menschen übergangen werden, und die Besitzer dieser nicht-menschlichen Tiere können, selbst den Tierschutzgesetzen nach, bestimmen welche Vorteile ausreichen. Z.B. verbietet das Tierversuchsgesetz „unnötige Leiden“ für die nicht-menschlichen Tiere in Tierversuchen, aber was „unnötig“ ist bestimmen die Tierexperimentatoren selbst.

Viele Tierschutzgesetze verbieten diese und jene Behandlung nicht-menschlicher Tiere, aber bei waidgerechter Jagd darf das alles nach Belieben übertreten werden. Und was waidgerecht ist bestimmen die Jäger selbst.

Bei der Tierschutzgesetzgebung steht also der wirtschaftliche Druck Privateigentum maximal zu nutzen – und damit auch nicht-menschliche Tiere – den Kosten der Regulation des Umgangs mit Privateigentum entgegen. Deshalb wird „unnötiges Leiden“ der nicht-menschlichen Tiere gesetzlich immer so interpretiert werden, dass das Leiden als unnötig gilt, das keine legitimen (also gesellschaftlich akzeptierten) Gründe hat. Solange nicht-menschliche Tiere Eigentumsstatus haben, werden so praktisch alle auch noch so brutalen Nutzungen nicht-menschlicher Tiere erlaubt sein, und sind auch tatsächlich erlaubt. Wenn eine Art von Nutzung gewisser nicht-menschlicher Tiere Leiden mit sich bringt, und dieses Leiden die Nutzung erleichtert und damit mehr zum Bruttosozialprodukt beiträgt, dann wird dieses Leiden immer als „nötig“ angesehen und damit erlaubt werden, was auch immer für Tierschutzgesetze in Kraft sind, und wie schwerwiegend auch immer dieses Leiden für das einzelne Individuum ist.

Wenn allerdings die Misshandlung eines nicht-menschlichen Tiers keinen wirtschaftlichen Vorteil bringt (wie z.B. im Fall eines Bauers, der seine Kühe verhungern lässt), oder wenn die Motivation der Misshandlung einen in der Gesellschaft geächteten Wert hat (wie z.B. das Wetten oder die Lust an den Schmerzen anderer, wie beim organisierten Hahnenkampf), dann können Tierschutzgesetze greifen und diese Misshandlungen verbieten. Diese Anwendung steckt allerdings die Grenzen des klassischen Tierschutzes, der das Eigentumsrecht über nicht-menschliche Tiere nicht in Frage stellt, ab.

In seinem Buch „The case for animal rights“, London: Routledge, 1983, argumentiert Tom Regan, dass es moralisch falsch ist, nicht-menschliche Tiere als Mittel für eigene Zwecke, also als Objekte, zu betrachten und ihnen keinen eigenen, immanenten Wert an sich selbst zuzugestehen, sie also als Subjekte zu sehen. Nicht-menschliche Tiere haben deswegen einen immanenten Wert argumentiert Regan, weil sowohl ein wissenschaftlicher Zugang, wie die persönliche Erfahrung und der allgemeine Sprachgebrauch darauf hindeuten, dass sie ein Bewusstsein und ein komplexes mentales Leben haben. Zumindest einige nicht-menschliche Tiere wie z.B. die Säugetiere und Vögel sind zur Wahrnehmung, zur Erinnerung, zu Wünschen, zu Vorstellungen, zu Selbstbewusstsein, zu intentionalem Handeln, zu einem Sinn von Zukunft, zu Gefühlen und zu Leiden fähig. Menschliche und nicht-menschliche Tiere haben den gleichen immanenten Wert, weil sie in den wesentlichen Dingen gleich sind: sie sind ein sogenanntes „Subjekt eines Lebens“ (subject of a life), eines Lebens nämlich, das ihnen selbst viel bedeutet, unabhängig wie wertvoll oder nützlich es für andere ist.

Tierrechte sind die Forderung, den immanenten Wert aller Subjekte eines Lebens anzuerkennen. Das schließt aus, dass ein Subjekt eines Lebens nur als Mittel zum Zweck, also als Objekt, von anderen genutzt wird. Mit anderen Worten, alle Subjekte eines Lebens, und damit die meisten nicht-menschlichen Tiere, können also nicht als Eigentum von irgendwem betrachtet und besessen werden. Im Gegensatz zum Tierschutz beinhalten Tierrechte also die Forderung, dass das Eigentumsrecht gegenüber nicht-menschlichen Tieren aufgebrochen und abgeschafft wird.

Regan folgert unmittelbar aus diesen Überlegungen, dass alle Formen der Tierausbeutung und –nutzung in unserer Gesellschaft moralisch nicht zu rechtfertigen sind und damit sofort beendet gehören. Er fordert die Abschaffung von Tierversuchen und von Tierhaltung und –nutzung für Kleidung, Nahrung und Unterhaltung, sowie alle anderen Praktiken.


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